Viele Startups stehen vor der Frage welche Rechtsformen sie für ihr Unternehmen wählen sollen. AG, GmbH, Gbr oder doch eine UG? Wir erklären warum die UG optimal ist.
Die UG (haftungsbeschränkt) ist für Gründerinnen und Gründer kleiner gewerblicher Unternehmen, insbesondere Dienstleister, geeignet, die ihre Haftung beschränken möchten und deren Unternehmen mit geringem Kapital auskommen. Das besondere ist, dass man “die kleine GmbH” ab bereits einem Euro gründen kann. Daher kommt auch meist der Name “1-Euro-GmbH”. Die Gesellschaftsform UG kann dabei für alle Art von Tätigkeiten, Dienstleistungen oder Gewerben gegründet und betrieben werden.
Wichtig: Die Gewinne der UG (haftungsbeschränkt) dürfen nicht in voller Höhe ausgeschüttet werden. 25 Prozent des Gewinns müssen so lange in eine gesetzliche Rücklage fließen, bis das Mindeststammkapital von 25.000 Euro aufgebracht ist.
Ein Thema welches Gründer natürlich immer interessiert ist die Haftung. Bei der Gesellschaftsform UG gelten die Haftungsregeln des GmbH-Gesetzes. Dazu gehört auch die Insolvenzantragspflicht, deren Verletzung strafbar ist und die Geschäftsführer in die persönliche Haftung bringt. Gegenüber Gläubigern haftet die UG meist nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter haften, solange keine absichtlich strafbaren Verfehlungen vorliegen, nicht mit ihrem privaten Vermögen.
Weitere hilfreiche Tipps sowie Vor- und Nachteile zur UG gibt es bei Starting-Up.