Monat: Januar 2018

Seit dem 01.10.2017 müssen privatrechtliche Organisationen dem neu geschaffenen Transparenzregister (www.transparenzregister.de) ihre sogenannten wirtschaftlichen Berechtigten melden. Diese dem Geldwäschegesetz (GwG) entspringende Pflicht trifft Kapitalgesellschaften – UG (haftungsbeschränkt oder GmbH – sowie Vereine gleichermaßen und damit auch ein Social Startup.